Besonders attraktiv und staatlich gefördert.
Die Riester-Rente stellt eine besonders attraktive und staatlich geförderte Möglichkeit der privaten Grundvorsorge dar. Mit dieser Art der Vorsorge profitieren geförderte Personen von hohen staatlichen Zulagen und weiteren lukrativen Steuervorteilen. Grundsätzlich förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende und alle Ehepartner, die selbst nicht pflichtversichert sind.
Riester Rente
Die staatlich geförderte Grundvorsorge
Die Riester-Rente ist laut Verbraucherschutzverbänden die erste Wahl bei der staatlich geförderten Altersvorsorge. Mit der Riester-Rente profitieren Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende sowie alle nicht pflichtversicherten Ehepartner von hohen staatlichen Zulagen und weiteren lukrativen Steuervorteilen.
Profitieren Sie von der staatlichen Förderung
Die klassische Rentenversicherung garantiert Ihnen einen Mindestzinssatz von 0,25 Prozent plus eventuelle Überschüsse, sodass Sie eine Rendite von ca. 3 Prozent erwarten können. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung hängt die Rendite von der Wertentwicklung der hinterlegten Fonds ab.
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Riester-Rente
- Auszahlung als lebenslange monatliche Rente
- Bis zu 30 % des Kapitals können als einmalige Sonderauszahlung bei Renteneintritt entnommen werden.
- Guthaben kann im Todesfall vor Rentenbeginn auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden.
- Hartz-IV-Sicherheit im Rahmen der gesetzlichen Grenzen
