Betriebliche Vorsorge - zusätzliche Rentenversicherung über Ihren Arbeitgeber.
Betriebliche Altersvorsorge
Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG) das Recht, einen Teil seines Gehaltes durch Gehaltsumwandlung in eine bAV zu investieren. Die Voraussetzung für eine betriebliche Vorsorge ist, dass Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und den Lohnsteuerklassen I-V angehören.
Jährlich können bis zu 4 % der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung für den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente eingesetzt werden. Falls Sie keine pauschal versteuerte Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen haben, können weitere 1800 Euro jährlich steuerfrei umgewandelt werden.
Um allen Arbeitgeber-Anforderungen gerecht zu werden, ist die bAV in fünf verschiedene Vorsorgemodelle aufgeteilt. Welches Modell der Arbeitgeber bevorzugt, liegt in seinem Ermessen.
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
