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Firmenrechtsschutz
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen diese Kosten. Über den Firmen-Rechtsschutz ist der Baustein „Arbeits-Rechtsschutz“ eingeschlossen. Damit sind Ihre arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Angestellten, die auf Schadenersatz infolge Diskriminierung klagen mitversichert.
Nicht versichert sind hingegen Streitigkeiten mit Bewerbern. Um diese Deckungslücke zu schließen, wurde der sog. „Antidiskriminierungsrechtsschutz“ entwickelt. Versicherungsschutz besteht für alle Ansprüche, die gegen Arbeitgeber bzw. Unternehmen geltend gemacht werden. Übernommen werden die Verfahrenskosten, Kosten für Rechtsanwalt, übrige Kosten (Gerichts-, Reise-, Übersetzungskosten, Gebühren für Schieds-, Schlichtungs- oder Mediationsverfahren), bei Unterliegen die Kosten der Gegenseite.
Um einen Überblick zu gewinnen, können Sie den Rechner unseres Partners der DEURAG nutzen. Lassen Sie sich aber von uns beraten welche Gesellschaft und welcher Tarif für Sie optimal ist.

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