Pflegeversicherung

Pflegeversicherung.

Die Pflegeversicherung dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen als Sozialversicherung und der Pflegezusatzversicherungen. Versicherungspflichtig ist jede Person, die Mitglied der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung ist. Die Pflegeversicherung bildet einen eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, handelt es sich bei der Pflegekasse meist um eine Einrichtung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers.

Pflegeversicherung

Kostenfalle im Pflegefall

Die Pflege-Pflichtversicherung ist seit 1995 ein vorgeschriebener Bestandteil jeder Krankenversicherung – egal ob gesetzlich oder Privat. In der Regel reichen die Leistungen bei Weitem nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Kosten für die Pflege abzudecken. Als Folge entsteht eine erhebliche finanzielle Belastung, die von der pflegebedürftigen Person und deren Angehörigen getragen werden muss.

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Im Gegenteil: Die meisten Pflegefälle sind Minderjährige. Durch einen schweren Unfall oder eine tückische Erkrankung kann es jeden treffen – schon durch eine kleine Unachtsamkeit im täglichen Leben …

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